- Die Fahrschule verpflichtet sich, den Fahrschüler nach den Vorschriften der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung gewissenhaft auszubilden und diesen bei der Abwicklung des behördlichen Antragsverfahrens zu unterstützen.
- Der Fahrschüler hat die als Anlage beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und erkennt diese als verbindlichen Bestandteil des Ausbildungsvertrages an. Darüber hinaus verpflichtet sich der Fahrschüler, dass alle Angaben zu seiner Person vollständig und korrekt sind.a
- Preise und Entgelte, die im Rahmen dieses Ausbildungsvertrages vereinbart wurden, sind vom Tage des Vertragsabschlusses an 4 Monate lang gültig. Danach können diese gemäß der dann geltenden Preisliste angepasst werden. Amtliche Gebühren für die Prüforganisationen werden zusätzlich erhoben und Tuche diese festgelegt. Art und Höhe der Gebühren können in der Fahrschule eingesehen werden.
- Die im Ausbildungsvertrag aufgeführte Grundbetrag wird im Abschluss des Ausbildungsvertrages fällig und ist vor Antritt der Ausbildung zu bezahlen. Entgelte für Fahrstunden sind jeweils vor deren Beginn zu bezahlen. Lehrmaterialien werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Alle Rechnung, Entgelte und von der Fahrschule verauslagten Gebühren sind vor der Prüfung zu bezahlen. Anderenfalls kann die Fahrprüfung nicht abgenommen werden.
- Vereinbarte Fahrstunden sind verbindlich. Können diese nicht wahrgenommen werden, muss eine Absage spätestens einen Werktag vorher erfolgen. Anderenfalls ist die Fahrschule berechtigt, die reservierten Leistungen in Rechnung zu stellen.
- Der Fahrschüler versichert, dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Eignung seiner Person zum Führenden Kraftfahrzeugen im Sinne der FeV §§ 11, 12, 13 und 14 begründen.
- Mit der Erfassung und elektronischen Speicherung seiner persönlichen Daten zum Zwecke der Ausbildung und Vertragsabwicklung erklärt sich der Fahrschüler einverstanden.
Hier im Anhang können Sie sich die AGBs ansehen und herunterladen.